Heinrich XXVII. von Schwarzburg, Bischof von Münster und Administrator der Kirche zu Bremen, bezeugt, dass unter Bischof Johann von Pfalz-Simmern mit Bewilligung des Domkapitels Münster an Godert von Heek gegen Zahlung von 4.000 Rheinischen Gulden das Amt verpfändet worden war, und dass nach Bezahlung von 600 Rheinischen Gulden nunmehr noch 3.400 Rheinische Gulden als Pfandschaft verschrieben stehen, wovon er für 1.700 Rheinische Gulden an genannten Godert von Heek den bei der Nienborch gelegenen Hof, genannt Bedynckhof (Boddinghof), mit allem Zubehör und allen Gerechtigkeiten nebst den Stiftszehnten zu Barlo und zu Wendfeld verpfändet habe. Dabei werden zahlreiche Höfe erwähnt, nämlich zu Barlo über Sibederynck, Germeldynck, Bygespynck, Hoygynck, Nottrynck, Gesynck, Abynck und Ennelynck im Kirchspiel Wullen, sowie zu Wendfeld über Bodckerynck, Berchhues, Wychmanynck, Hylbertynck und Ortgyses Erbe, genannt Rosynck, im Kirchspiel Stadtlohn. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Wiedereinlösung. Siegelankündigung des Ausstellers und des Domkapitels Münster. des donredage na sunte Viti daghe

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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