Search results
  • 2 of 1,377

Blasin Geiger in Jebenhausen bekennt, dass er der Anna Holl aus Hattenhofen, ehelichen Tochter des Jakob Holl dort, die jenerzeit beim Gastwirt Schwertz Lienlin in Jebenhausen diente, die Ehe versprochen und ungebürliche werckh der liebe mit ihr geüebt hat; als er später erfuhr, dass Anna Holl bereits dem Jörg Stehelin aus Dürnau (Dürna) die Ehe versprochen hatte, rühmte er sich dieses unzeittlichen beyschlaffens öffentlich und verbreitete, dass er Anna vor Jörg Stehelin bekommen und diesen vernichten wolle. Überdies hat Blasin, wiewohl er wußte, dass sein Junker Philipp [I.] von Liebenstein alle Herrschaftsrechte hat, die Sache vor den Ober- und Untervögten und dem Spezial zu Göppingen vorgetragen, und hat auf deren Bescheid hin gelobt, die Sache vor das Ehegericht in Stuttgart zu bringen, womit er seine Herrschaft verschiedener Obrigkeitsrechte und sich selbst der Möglichkeit beraubt hat, in der Herrschaft Liebenstein sein Recht zu suchen. Diese Handlungen ¿ weitere sind zu Blasins Gunsten hier nicht aufgezeichnet ¿ und deren Folgen haben Junker Philipp bewogen, ihn ins Gefängnis in Jebenhausen zu nehmen. Obwohl Philipp berechtigt gewesen wäre, harte Strafen gegen ihn anzuwenden, hat er ihm diese auf vielerlei Bitten unter näher ausgeführten Bedingungen erlassen, vor allem muß Blasin alle Unkosten bezahlen, Urfehde schwören und darf bis auf Widerruf die Gemarkung Jebenhausen nicht mehr betreten. Der Aussteller hat den Schreiber in Neckarwestheim (Kalltenwesten) Johann Jakob Heüssner gebeten, sein Siegel anzuhängen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...