Gesundheitsamt (Bestand)
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04.05-3
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 04 Gemeindevertretung und Behörden nach 1937 >> 04.05 Gesundheit und Soziales
1832-1998
Erschließungszustand, Umfang: Ablieferungslisten
80 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: Vorgänger: Medizinalkollegium und Medizinalamt
Vorwort: Verbleib einer Kartei mit Informationen zur "Erbgesundheit"
1957 hat im Gesundheitsamt eine sogenannte "Erbkartei" vorgelegen. Aus ihr hat ein Dr. Glawatz im genannten Jahr für ein Entschädigungsverfahren Auskunft über zwei ehemalige Bewohner der Vorwerker Heime, die im Nationalsozialismus ermordet worden sind, erteilt [Mitteilung von Frau Heidemarie Kugler-Weiemann vom 9. Mai 2012, siehe AHL, Registratur 150, Az. 387/2012].
Der Verbleib dieser Kartei konnte auf Rückfrage von Frau Letz im Mai 2012 beim Registrator des Bereichs nicht geklärt werden. Im Bestand Gesundheitsamt des AHL befindet sich solch eine Kartei nicht.
Kru, 17. Juli 2012
Eingrenzung und Inhalt: Todesbescheinigungen (ab 1832), Organisation, Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Heilpraktiker, Volksbelehrung, Schulhygiene, Untersuchungsbefunde, Reservelazarette und Hilfskrankenhäuser, Berichtsbücher
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 übertrug dem Gesundheitsdienst folgende Aufgabengebiete: ärztliche Aufgaben der Gesundheitspolizei (Meldepflicht ansteckender Krankheiten, Apothekenwesen, Verkehr mit Arzneimitteln, Hebammenwesen, Ärztliches Hilfspersonal, Ortschafts- und Wohnungshygiene, Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Schutzimpfungen, Gewerbehygiene, Krankenanstalten, Rettungs- und Krankenbeförderungswesen, Bade- und Bäderwesen, Leichen- und Bestattungswesen), Eheberatung, Gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Sozialhygienische Fürsorge, Ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen, Amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit.
Kurz vor Kriegsende 1945 wurden auf Anordnung der obersten Reichsstellen die Amtsakten größtenteils vernichtet. 1969 wurde das bisher von der Medizinischen Akademie verwaltete Mütter- und Säuglingsheim dem Gesundheitsamt angegliedert. Seit 1973 ist beim Gesundheitsamt ein Gesundheitsingenieur tätig, zu dessen Aufgaben es bis zur Einrichtung des Umweltamtes gehörte, erkennbare Umweltschäden festzustellen und zu beseitigen.
Die Akten gelangten in vielen Ablieferungen seit 1948 in das Archiv der HL.
80 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: Vorgänger: Medizinalkollegium und Medizinalamt
Vorwort: Verbleib einer Kartei mit Informationen zur "Erbgesundheit"
1957 hat im Gesundheitsamt eine sogenannte "Erbkartei" vorgelegen. Aus ihr hat ein Dr. Glawatz im genannten Jahr für ein Entschädigungsverfahren Auskunft über zwei ehemalige Bewohner der Vorwerker Heime, die im Nationalsozialismus ermordet worden sind, erteilt [Mitteilung von Frau Heidemarie Kugler-Weiemann vom 9. Mai 2012, siehe AHL, Registratur 150, Az. 387/2012].
Der Verbleib dieser Kartei konnte auf Rückfrage von Frau Letz im Mai 2012 beim Registrator des Bereichs nicht geklärt werden. Im Bestand Gesundheitsamt des AHL befindet sich solch eine Kartei nicht.
Kru, 17. Juli 2012
Eingrenzung und Inhalt: Todesbescheinigungen (ab 1832), Organisation, Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Heilpraktiker, Volksbelehrung, Schulhygiene, Untersuchungsbefunde, Reservelazarette und Hilfskrankenhäuser, Berichtsbücher
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 übertrug dem Gesundheitsdienst folgende Aufgabengebiete: ärztliche Aufgaben der Gesundheitspolizei (Meldepflicht ansteckender Krankheiten, Apothekenwesen, Verkehr mit Arzneimitteln, Hebammenwesen, Ärztliches Hilfspersonal, Ortschafts- und Wohnungshygiene, Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Schutzimpfungen, Gewerbehygiene, Krankenanstalten, Rettungs- und Krankenbeförderungswesen, Bade- und Bäderwesen, Leichen- und Bestattungswesen), Eheberatung, Gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Sozialhygienische Fürsorge, Ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen, Amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit.
Kurz vor Kriegsende 1945 wurden auf Anordnung der obersten Reichsstellen die Amtsakten größtenteils vernichtet. 1969 wurde das bisher von der Medizinischen Akademie verwaltete Mütter- und Säuglingsheim dem Gesundheitsamt angegliedert. Seit 1973 ist beim Gesundheitsamt ein Gesundheitsingenieur tätig, zu dessen Aufgaben es bis zur Einrichtung des Umweltamtes gehörte, erkennbare Umweltschäden festzustellen und zu beseitigen.
Die Akten gelangten in vielen Ablieferungen seit 1948 in das Archiv der HL.
Bestand
Benutzungsbeschränkung: zum großen Teil Datenschutz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 10:12 MESZ