Erzbischof Otto von Magdeburg bestätigt dem Kloster das Recht zur Erhebung von 2 Pfund Jüterboger Pfennigen jährlicher Einkünfte aus seinem Zoll zu Jüterbog.

Vollständigen Titel anzeigen
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...