Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Herbold Diele, Sekretär des Deutschmeisters Ulrich von Lentersheim, mitsamt Ehefrau, Kindern und Gütern aus besonderer Gnade und auf seine Bitte in seinen Schirm. Der Schirm soll auf Lebtag des Pfalzgrafen unter Vorbehalt des Widerrufs gelten. Der Pfalzgraf versichert, sie wie andere zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm, seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt.