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Pab von Hochholding setzt fest, dass seine Tochter Katharina jährlich an Maria Himmelfahrt vom Kloster [Nieder-]Viehbach für den Oberen Hof in Hochholding, der sein Eigentum ist, ein Pfund Pfennig erhalten soll. Nach dem Tode seiner Tochter soll das Geld als Seelgerätstiftung an das Kloster fallen, das sich verpflichtet, den Jahrtag des Ausstellers und seiner Frau Alhait zu begehen und an der Vigil und zur Seelmesse an den Jahrtagen jeweils vier Kerzen aufzustellen; andernfalls fällt das Geld zurück an die Erben des Pab von Hochholding.;. S: Pab von Hochholding

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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