Umbau einer Mühle. Die Appellanten legten Berufung ein gegen das Verbot des Umbaus einer Kornmühle, die Bernhard von Overheid als Lehen des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg gehörte. Die Appellanten weisen darauf hin, daß der vor wenigen Jahren erfolgte Umbau von einer Öl- zu einer Kornmühle nur innen stattfand und äußerlich keine Veränderungen erfolgten. Da der Appellat, der sich durch den Umbau benachteiligt sah, den ihm auferlegten Beweis innerhalb von drei Monaten nicht erbracht habe, muß nach Ansicht der Appellanten bei Stellung einer Kaution der Umbau als rechtmäßig gelten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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