Philipp Schindelin zu Unterreitnau, Bürgermeister, und Johann Kolleffel, des Rates, beide verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, sowie Alexius Mauselin, Meister daselbst, beurkunden, dass sich Jakob Weber zu Wolpertswende (Wolpartschwendi), ehelicher Sohn des Ammanns Bartholomäus Weber und der Anna Lorer daselbst, um eine Gegenleistung nicht genannter Art und Höhe ihrer bzw. des Spitals Leibherrschaft entledigt hat. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer künftigen Amtsnachfolger genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihm, dass er ab jetzt anderer Herren Schutz und Schirm oder Bürgerrecht in Städten oder auf dem Land annimmt, sich daselbst aufhält und "der leibaigenschaft halb handlen, thun vnd laßen mag seins gefallens", wobei er von ihnen, die auch namens ihrer Nachfolger auf ihr bisheriges Eigentum mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen ausdrücklich verzichten, keinerlei Eintrag oder Behinderung gewärtigen muß.
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Philipp Schindelin zu Unterreitnau, Bürgermeister, und Johann Kolleffel, des Rates, beide verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, sowie Alexius Mauselin, Meister daselbst, beurkunden, dass sich Jakob Weber zu Wolpertswende (Wolpartschwendi), ehelicher Sohn des Ammanns Bartholomäus Weber und der Anna Lorer daselbst, um eine Gegenleistung nicht genannter Art und Höhe ihrer bzw. des Spitals Leibherrschaft entledigt hat. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer künftigen Amtsnachfolger genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihm, dass er ab jetzt anderer Herren Schutz und Schirm oder Bürgerrecht in Städten oder auf dem Land annimmt, sich daselbst aufhält und "der leibaigenschaft halb handlen, thun vnd laßen mag seins gefallens", wobei er von ihnen, die auch namens ihrer Nachfolger auf ihr bisheriges Eigentum mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen ausdrücklich verzichten, keinerlei Eintrag oder Behinderung gewärtigen muß.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3165
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1583 April 15
11,1 x 34,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Heiliggeistspital zu Ravensburg
Empfänger: Jakob Weber
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Jakob Weber
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend
Vermerke: Rückvermerk
Kolleffel, Johann
Lorer, Anna
Mauselin, Alexius
Schindelin von Unterreitnau, Philipp
Weber, Bartholomäus
Weber, Jakob
Ravensburg RV; Heiliggeistspital
Wolpertswende RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:32 MESZ
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