Kaiser Karl V. verleiht seinem Rat Johann Heinrich von Armsdorf [Unbestimmt] die folgenden Einkünfte, die er von seinem verstorbenen Vater Michael von Armsdorf geerbt hat: - Jährlich 6 Ohm Wein von Weinbergen in Rufach [Elsass/Frankreich],. - 20 Viertel Harthafer von dem Dorf Munweiler [Elsass/Frankreich]. - und 10 Viertel Harthafer von dem Dorf Regisheim [Elsass/Frankreich]. Der Kaiser behält sich allerdings die Ablösung des Haferzinses gegen Zahlung von 150 rheinischen Gulden vor.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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