Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Kunzel (Kuentzil), die Witwe des Ritters Aldirberg, und ihre
Töchter Guta (Guethe) und Petze (Pecye) bekunden, von Heinrich [von
Hohenberg], Abt v...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegebin ist in deme iare und an deme tage als vorgeschriben stet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kunzel (Kuentzil), die Witwe des Ritters Aldirberg, und ihre Töchter Guta (Guethe) und Petze (Pecye) bekunden, von Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten zu haben. Siegelankündigung. Der Ritter Friedrich von Hutten (Huotin) siegelt für die Ausstellerinnen. Inserierte Urkunde von 1341 Januar 9: Heinrich [von Hohenberg], Dekan Gottfried und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie Kunzel (Kuntzil), der Witwe des Ritters Aldirberg, und deren Töchtern Guta (Guethin) und Petze und allen ihren Erben für 500 Pfund Heller jährlich 60 Pfund Heller von ihrer Steuer (bete) aus Fulda zum Nutzen des Klosters verkaufen. 30 Pfund sind am Tag der heiligen Walpurgis [Mai 1], 30 Pfund am Tag des heiligen Michael [September 29] oder innerhalb eines Monats zu zahlen. Sollte die Zahlung ausbleiben, sollen Kunzel und ihre Töchter ein oder zwei Knechte auf Pferden nach Fulda senden. Die Kosten hierfür müssen ihnen erstattet werden. Sollte auch dies erfolglos bleiben, können sich Kunzel und ihre Töchter auf Kosten des Abtes das Geld bei den Juden leihen. Wird das Geld dann immer noch nicht gezahlt, kann die Stadt Fulda dafür gepfändet werden; davon ausgenommen sind die Mönche und die Fuldaer Klöster. Für Abt und Konvent besteht ein Rückkaufrecht für 500 Pfund Heller. Kunzel, ihre Töchter und ihre Erben werden, wenn sie in Fulda sind, beherbergt und erhalten in einem Umkreis von drei Meilen Geleit. Durch die Nutzung der 60 Pfund entsteht ein Lehnsverhältnis zwischen beiden Parteien, das bei einem Rückkauf erlischt. Siegelankündigung des Abtes Heinrich und des Dekans Gottfried mit dem Konvent. (... der gegebin ist do man tzalte nach Crists geburten drizenhundiert iar in deme einand virzgistem iare an deme Dinstage nach dem oibirsten tage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Friedrich von Hutten]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 49v-50r
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.