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Johan Franz von Krane zu Matena und Alexander Carl Eugen von Krane zu Brockhausen bescheinigen, daß die Erben des Dethmar Joseph v. Mellin ihre Hälfte von den Lehnerneuerungsgebühren des Fahlenhoffs zu Sassendorf, der von der Lehnkammer des Frhrn. v. d. Reck lehnrührig war, mit 15 Pistolen bezahlt haben.

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