Anerkennung des statutum gentilicium durch Graf Christoph Ludwig 1611 unter der Regierung Kaiser Rudolphs II. off freytag nach Burkhardi, den 11 Octobris alten Kalenders sind in der Stadt Wertheim in der gräfl. Hofhaltung am innern Mühlentor, genannt die Münz, im oberen Stock links des Aufgangs im hinteren Zimmer gegen die Tauber und Leberklinge wie gegen den Hof und die Stadt hin die nachbenannten Notare und. Zeugen, sowie Christof Ludwig, Ludwig, Wolf Ernst und Johann Dietrich, Gebrüder, Grafen zu Löwenstein, Wertheim und Rochefort, Herrn zu Scharfeneck und Breuberg, ferner Ludwig Müller, der Rechten Licentiat und Öttingischer Rat, und Christoff Rätzer, Doctor und hohenlohischer Rat erschienen, letztere als erbetene Schiedsrichter. Ludwig Müller referiert nun wie folgt: Graf Christof Ludwig erinnerte sich des Bündnisses, das er mit seinen Brüdern Wolfgang Ernst und Johann Dietrich geschlossen habe zur Aufrechterhaltung des von Grafen Ludwig d. Ä. und Gräfin Anna am 28. Juni 1597 errichteten statutums gentilicium. Im Bündnis (Interien) versprach er (Wertheim 29. Juli 1611) einen Revers. Da die andern Brüder den Revers bereits ausgestellt haben, verlangten die Schiedsrichter, daß auch Christof Ludwig das statutum und die gemeinsame Regierung anerkenne, wie folgt: Christoff Ludwig verspricht in Anwesenheit der drei Brüder den Unterhändlern durch Handschlag an Eides Statt die Einhaltung des statutums. Dann versprechen sich die Herrn gegenseitig durch Handschlag. Die Notare stellen auf Wunsch jedem Herrn ein Protokoll darüber zur Verfügung. Darauf erklärte Christof Ludwig: Er erinnere sich des Versprechens, das er auf Unterhandlung Dr. Johann Baptist Eisens seinen Brüdern gegeben. Er hätte das statutum anerkannt, wenn es ihm vom Vater nicht nach seinen Brüdern kund gemacht worden wäre. Da es aber die Einigkeit unter den Brüdern und das Wohl des Stammes fördere, wolle er es in der vorgeschlagenen Form anerkennen. Nun folgte in der oben geschilderten Weise das Gelöbnis Christof Ludwigs in die Hände der Unterhändler und das gegenseitige Gelöbnis der 4 Brüder. Zugegen waren die edlen Philips Krantz von Groenrod und Ernst Wilhelm von und zue Rodenstein, die Junker. Die Notare erhielten das Konzept der Eidesleistung. Sie haben den Revers Christof Ludwigs auf Pergament reingeschrieben; der Graf hat ihn eigenhändig unterzeichnet und mit dem Ringpetschaft gesiegelt. Der Abschied wurde dreifach auf Papier gefertigt mit dem Datum des 10. Oktober, weil die Handlung gestern geschah und heute die Orginale nur gesiegelt, unterzeichnet und beglaubigt wurden. Die 4 Grafen dankten uno ore Gott, daß es nun mehr zu solchem Vergleich gekommen sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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