Vor zwei Schöffen zu Oberwesel erklärten Dielman Heyden, Schöffe daselbst, und dessen Frau Petrisse, zur Zahlung einer Jahresrente von vier Schillingen Oberweseler Währung an das Siechenhaus des Klosters Schönau verbunden.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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