Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Johannes Brucker zu Hagenau, Sohn des Matthias (Matthis) Brucker, auf seinen Lebtag in Schirm. Der Pfalzgraf versichert, ihn wie andere Untertanen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Johannes der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und wo der Fürst ihm gegenüber dazu ermächtigt (mechtig) ist. Johannes hat Treue und Huld auf Lebtag gelobt. Für den Schirm soll er jährlich zu St. Urbanstag [25.05.] 1 Schirmgulden an den pfalzgräflichen Zinsmeister zu Hagenau reichen. Der Pfalzgraf weist seine Ober- und Unteramtleute und die Seinen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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