Arnold Lambert Diepram, Dekan und Hofrichter des Latengerichts Hönnepel des Kapitels von Xanten, und Johann Carl Joseph Coenen, Portar, Assessor und Latenschöffe desselben Gerichts, genehmigen den Ankauf des unter Rondenray leibgewinnsrührigen Gutes gen. Hülshorsthof im Amt Winnekendonk durch Peter von den Berg, bestätigen den Kauf und Peter als Besitzer und Leibgewinnsträger und behandigen neben dem noch behandeten Johann Ludwig Evers den Henrich von den Berg, 36 Jahre alt, Sohn Peters und seiner Ehefrau Theodora Offermans. Die Gewinngebühren wurden bezahlt (mit Angabe des Zinses. - Ankündigung der Unterschrift und des Siegels des Portars. ... geschehen Xanten den 27. Feb. 1778.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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