Der Edelherr (nobilis) Eberhard von Maßbach und seine Ehefrau Agnes beurkunden: Ihr Streit mit Abt, Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg wegen einer Mühle in dem Dorf Wülfershausen (W/o/lferichusen) wurde von einem Schiedsgericht gütlich beigelegt. Nach dessen Spruch geht die Mühle für Schäden in Höhe von 11 Mark Silber, die sie während des Streits dem Kloster zugefügt haben, an das Kloster. Ihnen wird aber das Recht eingeräumt, die Mühle innerhalb von zwei Jahren um diese Summe zurückzuerwerben. Nach Ablauf dieser Frist fällt die Mühle endgültig an das Kloster. Der über die 11 Mark Silber hinausgehende Wert der Mühle soll ihnen dann nach einer Schätzung durch unabhängige Männer vom Kloster erstattet werden. Zeugen: Der Pfarrer zu Maßbach, der Schulmeister zu Münnerstadt (Mu/o/nrichstat) Heinrich und viele andere. Datum 1293 feria tertia post Assumpcionem Virginis gloriose. Aussteller: Eberhard und Agnes von Maßbach. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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