Kurfürst Friedrich [IV.] von der Pfalz bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen, ältester Bruder des verstorbenen Eberhard von Gemmingen, für diesen selbst sowie für dessen Vettern Bernolph und Schweickard von Gemmingen, des verstorbenen Eberhards Söhne, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner (Türner) Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.