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Johann [II.], Graf von Henneberg[-Schleusingen] und Hauptmann des
Klosters Fulda, bekundet, dass ihm sein Vetter Philipp [I.] der Jüngere,
Graf vo...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1469 März 14
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben auff Dinstag nach dem Sontag Letare zu halbfasten nach Crists geburt viertzehenhundert und im nunundsechtzigsten iarenn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [II.], Graf von Henneberg[-Schleusingen] und Hauptmann des Klosters Fulda, bekundet, dass ihm sein Vetter Philipp [I.] der Jüngere, Graf von Hanau, 500 Gulden Bargeld sowie 200 Achtel Hafer Frankfurter Maßes, die auf 50 Gulden veranschlagt werden, geliehen hat, so dass sich die gesamte Schuldsumme auf 550 Gulden guten Goldes Frankfurter Währung beläuft. Die Rückzahlung soll in Hanau oder in Steinau an der Straße zum nächsten Fest Kathedra Petri [1470 Februar 22] oder innerhalb von acht Tagen davor oder danach geschehen. Bei Zahlungsverzug verspricht Johann auch den dadurch entstandenen Schaden zu bezahlen. Als Sicherheit werden geistliche und weltliche Untertanen für pfändbar erklärt. Weiterhin werden als Bürgen und Selbstschuldner, die zur Leistung des Einlagers nach Hanau oder Windecken (Wonnecken) gemahnt werden können, wohin sie dann einen Knecht mit einem leistbaren Pferd begeben sollen, Stam von Schlitz, Johann (Hans) von Ebersberg und Werner von Weyhers eingesetzt. Die Bürgen erklären, dass sie sich mit keiner Urkunde, sei sie auch vom Stuhl in Rom oder von Kaisern, Königen oder Konzilien, von ihrer selbstschuldnerischen Verpflichtung entbinden wollen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 3, Avers 4)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Johann von Henneberg, [Stam von Schlitz], Johann von Ebersberg, Werner von Weyhers
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 46-48
Die Urkunde ist durch Einschnitte ungültig gemacht worden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.