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Sammlung Wirth (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Sammlungen >> Sammlungen zur Landesgeschichte und Landeskunde >> Allgemeines
Überlieferungsgeschichte
Der Sammlungsbestand entstammt dem Nachlass des ehemaligen Oberamtsrichters von Oberndorf am Neckar, Ernst Wirth, der diesen gemäß Nr. 25, Pkt. 18 seines Testaments vom 23. April 1878 an das Königlich Württembergische Staatsarchiv vermacht hat. Wie darin zur Bedingung gemacht, wurde die von Wirth an das Archiv übergebene, zahlreiche Pergamenturkunden, Akten von Kriminalprozessen, mehrere Handschriften und Druckwerke umfassende Sammlung als ¿Ernst Wirth¿sche Urkundensammlung¿ unter der Signatur J 18, später dann J 13, geführt und ein handschriftliches Findbuch erstellt.
Zur Person: Seinem Testament vom 23. April 1878, das als notariell beglaubigter Abdruck beim Bestand (Sign.: J 13_Bü 1) verwahrt wird, können wichtige Informationen zum Leben und Wirken Ernst Wirths entnommen werden. Ernst Philipp Heinrich Wirth wurde am 24. Juli 1820 in Ravensburg geboren, wo sein Vater Franz Theodor Wirth bis 1825 als Oberamtmann tätig war. Seine Mutter Therese, geb. Endres, war ¿ nach eigener Aussage Wirths ¿ eine Urenkelin des Oberst Leopoldo de Retti, der mit der Planung und Leitung des Baus des neuen Schlosses in Stuttgart betraut gewesen war. Wenige Jahre nach der Geburt Ernst Wirths zog die Familie nach Waiblingen um. Hier war der Vater von 1825 bis in die 1840er Jahre Oberamtmann. Ernst Wirth besuchte in Waiblingen bis 1834 die Lateinschule und wechselte anschließend ans Gymnasium in Stuttgart. Wirth trat in die Fußstampfen seines Vaters und schlug die Laufbahn eines Juristen ein. Nach seinem Jurastudium in Tübingen (1838-1841) und München (1841-1842) widmete er sich in den Jahren 1842-1844 auch philosophischen Studien. Im Jahr 1845 legte Wirth die erste Staatsprüfung ab und wurde anschließend Justizreferendar beim Gerichtshof in Esslingen, danach beim Stadtgericht in Stuttgart. 1846 folgte die zweite Staatsprüfung. Erste Station nach dem Examen war das Oberamtsgericht Neckarsulm, wo Wirth von Ende 1846 bis 1847 als Hilfsrichter wirkte. Es folgten Jahre als Oberamtsgerichtsaktuar in Oehringen (1847-1850) und eine längere Zeit als Gerichtsaktuar in Tuttlingen (1850-1858). Hier lernte er auch seine Frau Marie, geb. Stengelin, kennen. Nach einem kurzen Intermezzo als Oberamtsgerichtsverweser in Freudenstadt (Januar bis Juli 1858), trat Wirth 1858 die Stelle als Oberamtsrichter in Horb an. Hier blieb er nun immerhin sieben Jahre, bevor er 1865 noch einmal einen Wechsel vollzog und nach Oberndorf am Neckar ging, wo er bis zu seinem Tod als Oberamtsrichter tätig war. Ernst Wirth war Mitglied der national-liberalen Partei und saß für diese von Januar 1877 bis Juli 1878 als Abgeordneter für den 8. Württembergischen Wahlkreis Freudenstadt ¿ Horb ¿ Oberndorf ¿ Sulz im Reichstag. Die Ehe der Wirths blieb kinderlos. Zu Erben seines Vermögens setzte Wirth daher neben seiner Ehefrau, sieben seiner acht Geschwister sowie deren Kinder ein. Ein Großteil seines Vermögens (20.000 Mark) sollte zur Gründung einer Stiftung, der ¿Ernst Wirth¿schen Stiftung¿, zugunsten seiner Erben verwendet werden. Die erzielten Erlöse wiederum sollten vor allem an die Landgemeinden gehen, in denen Wirth als Richter tätig gewesen war. Der Katholik Wirth traf in diesem Zusammenhang auch Sorge für sein Seelenheil: In Hardt (Landkreis Rottweil) sollten von dem aus der Stiftung erzielten Geld eine Pfarrei gegründet, eine Kirche und ein Pfarrhaus erbaut werden. In der Kirche sollte jährlich am 24. Juli, dem Geburtstag Wirths, eine Messe für ihn gelesen werden. Am 5. September 1878 verstarb Ernst Wirth in Freudenstadt - Oberndorf. Literatur: Heinrich Best / Wilhelm Heinz Schröder: Biographisches Handbuch der Abgeordneten des Norddeutschen Reichstages, des Zollparlaments und der Deutschen Reichstage 1867-1918. Köln 1992 (Mimeo), vgl. BIORAB Kaiserreich-Online. Parlamentarierportal. Biographien deutscher Parlamentarier 1848 bis heute, Projekt des ZHSF ¿ Zentrum für Historische Sozialforschung Köln. Bernd Haunfelder: Die liberalen Abgeordneten des deutschen Reichstages 1871-1918. Ein biographisches Handbuch, Münster 2004, S. 432f. Georg Hirth (Hrsg.): Deutscher Parlaments-Almanach, Bd. Ausg. 12, 13. Febr. 1877, Leipzig 1877, S. 250f.
Zum Bestand: Der Sammlungsbestand entstammt dem Nachlass Ernst Wirths, der diesen gemäß Nr. 25, Pkt. 18 seines Testaments vom 23. April 1878 an das Königlich Württembergische Staatsarchiv vermacht hat. Wie darin zur Bedingung gemacht, wurde die von Wirth an das Archiv übergebene, zahlreiche Pergamenturkunden, Akten von Kriminalprozessen, mehrere Handschriften und Druckwerke umfassende Sammlung als ¿Ernst Wirth¿sche Urkundensammlung¿ unter der Signatur J 18, später dann J 13, geführt und ein handschriftliches Findbuch erstellt. Der Bestand umfasste bisher die vier Abteilungen Urkunden, Akten, Manuskripte und Druckwerke. Diese Ordnung wurde übernommen und geringfügig angepasst. Zum einen erfolgte eine saubere Trennung zwischen Urkunden, anderen Schriftstücken (Briefen etc.) und Akten, zum anderen wurden die Urkunden, die bisher in Büscheln zu jeweils 10-15 Urkunden zusammengefasst waren, nun einzeln verzeichnet. Im Sinne einer besseren Handhabung wurden für die Urkunden zudem weitere Unterkategorien gebildet. Die über 170 Urkunden bilden das Gros des Bestandes. In der Hauptsache handelt es sich hier um Urfehden, Verträge (v. a. Kauf-, Heirats- und Erbverträge) sowie Urteilssprüche und Vergleiche. Daneben finden sich aber auch Privilegien, Belehnungen und Schenkungen, Schuldverschreibungen, Testamente bzw. die Bestätigung von Testamenten sowie Vollmachten, Zeugnisse und Pässe aus der Zeit des 14. bis 18. Jahrhunderts. Die im Nachlass enthaltenen Akten zu Kriminalprozessen des 16. bis 19. Jahrhunderts enthalten vor allem Rechtsgutachten, Inquisitionsprotokolle und den, das Verfahren betreffenden Schriftwechsel. Thematisch werden in den Urkunden, d. h. in den Urfehden und Urteilen, und den Akten alle denkbaren Delikte behandelt, angefangen von Verleumdungen, Gotteslästerungen, Hexereien, unehelichen Schwängerungen und Ehebrüchen über Diebstähle, Brandstiftungen und Körperverletzungen bis hin zu Mord und Todschlag. Die von Wirth gesammelten Manuskripte des 17. und 18. Jahrhunderts spiegeln sein offensichtliches Interesse an juristischen und historischen Themen wider. Hierunter befinden sich u. a. Materialien zu einer Beschreibung und Geschichte der Grafschaft Hohenberg, eine Chronik der Württembergischen Fürsten sowie mehrere Landbücher des Herzogtums Württemberg. Besonders hervorzuheben ist das Manuskript einer bisher ungedruckten und bei keiner anderen Institution nachweisbaren Chronik von Stuttgart von Oswald Gabelkover aus dem Jahr 1624 (Sign.: J 13_Bd. 1). Bei den Druckwerken handelt es sich vor allem um gelehrte, juristische Texte, aber auch naturwissenschaftliche und geographische Beschreibungen des 16. und 18. Jahrhunderts. Zumindest die Druckwerke scheinen von Ernst Wirth erkauft worden zu sein. Darüber wie die Urkunden und Akten in seinen Privatbesitz gekommen sind, kann nur spekuliert werden: Die Archivalien entstammen nach ihrem Inhalt und räumlichen Bezug ganz klar dem beruflichen Betätigungsfeld des Oberamtsrichters und Reichstagsabgeordneten Ernst Wirth: die Mehrzahl der Urkunden beschäftigt sich mit den Einwohnern und/oder der Stadt Horb sowie weiteren Städten und Ortschaften der Herrschaft Hohenberg (z. B. Riedlingen, Dettingen). So stammen bspw. die Urfehden nahezu ausschließlich von ehemaligen Gefangenen des Gefängnisses zu Horb. Die Handlungsorte der Akten sind vorrangig Orte gelegen in den Oberämtern Tuttlingen und Mühlheim in der Freiherrlich Enzbergschen Herrschaft, in der Herrschaft Konzenberg sowie im Stabsamt Oberkarpfen. Diese Gebiete überschneiden sich nicht unwesentlich mit dem Wahlkreis Freudenstadt-Horb-Oberndorf-Sulz Wirths bzw. sind deckungsgleich mit Städten, in denen Wirth als Richter tätig war (z. B. Horb, Tuttlingen, Oberndorf). Dies lässt eigentlich keinen anderen Schluss zu, als dass Wirth diese Archivalien - ob dazu befugt oder unbefugt, muss offen bleiben - aus den Registraturen bzw. Archiven der Amtsgerichte an sich genommen haben muss. Belege hierfür fehlen allerdings. Anmerkung zum Register: In das Register wurden alle in den Urkunden, Akten und Manuskripten genannten Orte und Herrschaften aufgenommen. Personen wurden dann ausgewiesen, wenn es sich um Landesherren, Könige, Kaiser, Fürsten, weltliche und geistliche Amtsträger (z. B. Bürgermeister, Ratsleute, Stadtschreiber, Pröpste), bekannte Persönlichkeiten, Schriftsteller oder Autoren handelte. Darüber hinaus fanden einzelne Personen nur dann Eingang ins Register, wenn sich ihr Handeln in mehreren Urkunden und/oder Akten niederschlug.
- Heinrich Best / Wilhelm Heinz Schröder: Biographisches Handbuch der Abgeordneten des Norddeutschen Reichstages, des Zollparlaments und der Deutschen Reichstage 1867-1918. Köln 1992 (Mimeo), vgl. BIORAB Kaiserreich-Online. Parlamentarierportal. Biographien deutscher Parlamentarier 1848 bis heute, Projekt des ZHSF ¿ Zentrum für Historische Sozialforschung Köln.
- Bernd Haunfelder: Die liberalen Abgeordneten des deutschen Reichstages 1871-1918. Ein biographisches Handbuch, Münster 2004, S. 432f.
- Georg Hirth (Hrsg.): Deutscher Parlaments-Almanach, Bd. Ausg. 12, 13. Febr. 1877, Leipzig 1877, S. 250f.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.