Nichtamtliches Archivgut
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C.
Tektonik
Stadtarchiv Münster (Archivtektonik)
Als "Nichtamtliches Archivgut" werden archivürdige Unterlagen bezeichnet, die nicht von den abgabepflichtigen Dienststellen der Stadtverwaltung oder des Rats, sondern von privatrechtlichen Organisationen und von Privatpersonen ins Stadtarchiv kommen. In § 1 Abs. 2 Nr. 5 der Satzung für das Stadtarchiv Münster vom 23.6.2021 heißt es: "Das Stadtarchiv kann Unterlagen von anderen Stellen oder von natürlichen oder juristischen Personen als Archivgut übernehmen, soweit eine dauernde Verwahrung, Erschließung, Bereitstellung und Nutzung im öffentlichen Interesse liegen und das Archivgut Bezüge zur Stadt Münster oder ihren Rechtsvorgängern hat". Da die amtliche Überlieferung nicht für alle Lebensbereiche einer Kommune historische Forschung erlaubt, sollen mit der nichtamtlichen Überlieferung diese Forschungsfelder abgedeckt werden. Das betrifft beispielsweise den Lebensbereich Freizeit, der durch die Übernahme von Sport-, Musik- oder Karnevalsvereinen abgebildet wird, oder den Lebensbereich Wirtschaft, dem durch die Archivierung von am Ort ansässigen Firmenarchiven entsprochen wird. Darüber hinaus werden auch die schriftlichen Unterlagen von bedeutenden Privatpersonen mit Stadtbezug entweder schon zu Lebzeiten ("Vorlass") oder nach ihrem Tod ("Nachlass") ins Archiv übernommen. Berufliches und ehrenamtliches Wirken, aber auch private Lebensverhältnisse und Netzwerke lassen sich daraus rekonstruieren. Das Nichtamtliche Archivgut wird dem Stadtarchiv in der Regel zur Archivierung geschenkt. Wird es dem Stadtarchiv nur zur Erschließung und Nutzbarmachung übergeben, bleibt aber im Eigentum des Abgebenden, spricht man von einem Depositum. Die Nutzung dieser Archivalien erfolgt trotz des privatrechtlichen Entstehungszusammenhangs nach den Regelungen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen und der Satzung des Stadtarchivs.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ