Fasz. IV: Akten betr. insbesondere den Verkauf des Neuenstädtischen Münz- und Medaillenkabinetts nach dem Tode der Herzogin Albertine Sophie Esther durch deren Töchter an das reg. Haus Württemberg
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, G 143 Bü 10
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, G 143 Herzogin Albertine Sophie Esther von Württemberg-Neuenstadt (1661-1728)
Herzogin Albertine Sophie Esther von Württemberg-Neuenstadt (1661-1728) >> Unterlagen zur Herzogin Albertine Sophie Esther von Württemberg-Neuenstadt >> Akten betr. die in Folge des Todes der Herzogin Albertine Sophie Esther zu Württemberg-Neuenstadt zwischen dem Herzoge Eberhard Ludwig von Württemberg einesteils und den 3 Töchtern der Erblasserin, Auguste Sophie, vermählter Gräfin von Hohenlohe, Eleonora Wilhelmine Charlotte und Friederike, Prinzessinnen zu Württemberg-Neuenstadt, anderenteils, vorgewesene Bausch- und Bogenhandlung und darüber gepflogene Traktaten wegen der in den apert gewordenen Diesseits des Rheins gelegenen resp. württembergischen und ebersteinischen Lehensstücken zu Gochsheim, Waldangelloch, Gernsbach und umliegenden Höfen gemachten Meliorationen, Reparationen, Allodial- und Eigentumsstücke, Naturalien, Mobilien und Moventien, desgl. wegen der zum Kauf angebotenen gewissen fructuum civilium und des zu Gochsheim stehenden Münzkabinetts, ingl. wegen der Rezeption und Entretien der beiden jüngeren Prinzessinnen von Neuenstadt, in Folge welcher Traktate die Gräfin von Würben mit Einwilligung des Herzogs Eberhard Ludwig als nunmehrige Vasallin zu Gochsheim, nicht allein obermelte Meliorationen, Allodialien, Naturalien, Mobilien und Moventien, sondern auch gedachte fructus civiles kauflich übernommen, von dem Herzog Eberhard Ludwig dagegen nur das Medaillenkabinett auf gewisse Konditionen, namentlich auch wegen der Unterhaltung der genannten 2 Prinzessinnen verhandelt worden
1728-1740
Enthält:
1. Kauf-Rezess um das pro 25000 fl. und andere von dem hochfürstl. reg. Haus Württemberg gegen den durchlauchtigsten 3 Prinzessinnen zu Württemberg-Neuenstadt als Verkäuferinnen eingegangene Konditionen erkaufte Neustädtische Münz- und Medaillenkabinett d. d. 14. Februar 1729. Orig. s. U 311. Drei einfache Abschriften auf Papier, welche jedoch den 15. Februar als Datum haben
- Dabei ferner: mehrere hierher gehörige Schriften, die gesuchte Bezahlung dieser 25000 fl. betr., auch eine Orig. Quittung der Prinzessin Friedrike zu Neuenstadt, dass ihr die an dem Kaufquanto competirende Terz bezahlt sei d. d. 28. Juni 1737
- De annis 1728-1740. Nro. 1-30, def. Nr. 25-27
1. Kauf-Rezess um das pro 25000 fl. und andere von dem hochfürstl. reg. Haus Württemberg gegen den durchlauchtigsten 3 Prinzessinnen zu Württemberg-Neuenstadt als Verkäuferinnen eingegangene Konditionen erkaufte Neustädtische Münz- und Medaillenkabinett d. d. 14. Februar 1729. Orig. s. U 311. Drei einfache Abschriften auf Papier, welche jedoch den 15. Februar als Datum haben
- Dabei ferner: mehrere hierher gehörige Schriften, die gesuchte Bezahlung dieser 25000 fl. betr., auch eine Orig. Quittung der Prinzessin Friedrike zu Neuenstadt, dass ihr die an dem Kaufquanto competirende Terz bezahlt sei d. d. 28. Juni 1737
- De annis 1728-1740. Nro. 1-30, def. Nr. 25-27
Dokument
Akten betr. die in Folge des Todes der Herzogin Albertine Sophie Esther zu Württemberg-Neuenstadt zwischen dem Herzoge Eberhard Ludwig von Württemberg einesteils und den 3 Töchtern der Erblasserin, Auguste Sophie, vermählter Gräfin von Hohenlohe, Eleonora Wilhelmine Charlotte und Friederike, Prinzessinnen zu Württemberg-Neuenstadt, anderenteils, vorgewesene Bausch- und Bogenhandlung und darüber gepflogene Traktaten wegen der in den apert gewordenen Diesseits des Rheins gelegenen resp. württembergischen und ebersteinischen Lehensstücken zu Gochsheim, Waldangelloch, Gernsbach und umliegenden Höfen gemachten Meliorationen, Reparationen, Allodial- und Eigentumsstücke, Naturalien, Mobilien und Moventien, desgl. wegen der zum Kauf angebotenen gewissen fructuum civilium und des zu Gochsheim stehenden Münzkabinetts, ingl. wegen der Rezeption und Entretien der beiden jüngeren Prinzessinnen von Neuenstadt, in Folge welcher Traktate die Gräfin von Würben mit Einwilligung des Herzogs Eberhard Ludwig als nunmehrige Vasallin zu Gochsheim, nicht allein obermelte Meliorationen, Allodialien, Naturalien, Mobilien und Moventien, sondern auch gedachte fructus civiles kauflich übernommen, von dem Herzog Eberhard Ludwig dagegen nur das Medaillenkabinett auf gewisse Konditionen, namentlich auch wegen der Unterhaltung der genannten 2 Prinzessinnen verhandelt worden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Württembergisches Hausarchiv (Tektonik)
- Bestände über einzelne Personen (Tektonik)
- Gräfin Floriana Ernestina von Hohenlohe bis Prinzessin Hedwig von Württemberg-Mömpelgard (Tektonik)
- Herzogin Albertine Sophie Esther von Württemberg-Neuenstadt (1661-1728) (Bestand)
- Unterlagen zur Herzogin Albertine Sophie Esther von Württemberg-Neuenstadt (Gliederung)
- Akten betr. die in Folge des Todes der Herzogin Albertine Sophie Esther zu Württemberg-Neuenstadt zwischen dem Herzoge Eberhard Ludwig von Württemberg einesteils und den 3 Töchtern der Erblasserin, Auguste Sophie, vermählter Gräfin von Hohenlohe, Eleonora Wilhelmine Charlotte und Friederike, Prinzessinnen zu Württemberg-Neuenstadt, anderenteils, vorgewesene Bausch- und Bogenhandlung und darüber gepflogene Traktaten wegen der in den apert gewordenen Diesseits des Rheins gelegenen resp. württembergischen und ebersteinischen Lehensstücken zu Gochsheim, Waldangelloch, Gernsbach und umliegenden Höfen gemachten Meliorationen, Reparationen, Allodial- und Eigentumsstücke, Naturalien, Mobilien und Moventien, desgl. wegen der zum Kauf angebotenen gewissen fructuum civilium und des zu Gochsheim stehenden Münzkabinetts, ingl. wegen der Rezeption und Entretien der beiden jüngeren Prinzessinnen von Neuenstadt, in Folge welcher Traktate die Gräfin von Würben mit Einwilligung des Herzogs Eberhard Ludwig als nunmehrige Vasallin zu Gochsheim, nicht allein obermelte Meliorationen, Allodialien, Naturalien, Mobilien und Moventien, sondern auch gedachte fructus civiles kauflich übernommen, von dem Herzog Eberhard Ludwig dagegen nur das Medaillenkabinett auf gewisse Konditionen, namentlich auch wegen der Unterhaltung der genannten 2 Prinzessinnen verhandelt worden (Archivale)