Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet einen Rechtsstreit zwischen Hans Gans von Otzberg, Sohn des verstorbenen Bopp Gans, und seinen Geschwistern einerseits und Simon von Adelsheim ("Symon von Adeltzheim") anderseits. Hans Gans fordert den Halbteil an einem Drittel des Schlosses Wachbach ("ein halpteil an dryenteiln des sloß Wachpach") und einen Halbteil des Zehnts zu Gerolsheim ("Geroltzheim") mit der Begründung, dass diese Güter nach dem Tode seines Vaters Bruder, des Hans Gans von Otzberg, und dessen Frau, einer geborenen von Berlichingen, die nachmals Simon von Adelsheim heiratete, auf ihn und seine Geschwister gefallen seien ("widderfällig worden"). Simon von Adelsheim macht geltend, er besitze diese Güter auf Grund eines Vertrags mit dem verstorbenen Philipp Gans von Otzberg. Der Schiedsspruch lautet: Simon und seine Erben sollen bei ihren Erbstücken bleiben, aber Hans Gans und seinen Geschwistern, nämlich Johann Gans, kurfürstlichem Keller zu Otzberg, und Anna "Gensin", Kammermagd bei der Kurfürstin, 360 Gulden Abfindung zahlen, wovon 200 Gulden nächste Weihnachten bar in Alexander Pellendorfers Haus in Heidelberg abzuliefern sind, während der Rest mit jährlich acht Gulden verzinst weden soll. Siegler: der Aussteller "Datum Heidelberg uff samßtag der eylff dusend meide tag" 1486