Posaunenmission (Nordelbien) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Objekt beim Datenpartner
31.2.19 Posaunenmission (Nordelbien) Posaunenmission (Nordelbien) Posaunenmission (Nordelbien)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 3 Dienste und Werke >> 31 Dienste und Werke der Landeskirchen >> 31.2 Gottesdienst, Kirchenmusik und Gemeinde
Bestandsbeschreibung: Um 1875 entstehen erste Posaunenchöre in Kropp, Flensburg, Breklum und Altona.1902 schließen sich die Chöre zum Posaunenchorverband zusammen, 1920 gehören 30 Chöre dazu. In Neumünster findet 1925 der 1.Landesposaunentag statt. Der 1. Landesposaunentag wurde 1925 in Neumünster organisiert. Ab 1929 wurde die Posaunenchorarbeit in Schleswig-Holstein in Bezirke aufgeteilt.
Der erste Landesobmann und Landesposaunenwart war Fritz Fliedner. Er gab das „Tedeum laudamus“ heraus, ein Begleitbuch für die Bläser zum Einheitsgesangbuch. Diakon Wilhelm Maaz löste Fritz Fliedner als ehrenamtlicher Posaunenwart ab.
Der erste Landesposaunentag nach dem Krieg fand 1957 in Rendsburg statt. Die Arbeit hatte sich inzwischen so sehr vergrößert, dass der nächste Landesposaunenwart Hans-Heinrich Oldsen 1962 hauptamtlich angestellt und seine Arbeit vom Amt des Landesobmannes getrennt wurde.
1970 wurde auf dem Koppelsberg bei Plön das Posaunenhaus eingeweiht, das die Landeskirche zur Verfügung gestellt hatte. Hier waren Büro, Arbeitsräume und Wohnung des Landesposaunenwartes untergebracht. 1972 wurde Landessuperintendent Joachim Heubach neuer Landesobmann und Diakon Johannes Oldsen wurde 4. Landesposaunenwart, wieder hauptamtlich.
1982 schlossen sich die evangelischen Posaunenmissionen Schleswig-Holsteins, Alt-Hamburgs und Harburgs zur Nordelbischen Posaunenmission (Hamburg-Schleswig-Holstein) zusammen. Landesobmann und Landesposaunenwart blieben weiterhin getrennte Ämter.
Der Landesobmann vertrat ehrenamtlich die Posaunenmission gegenüber der Nordelbischen Kirche und nach außen, er hatte den Vorsitz im Posaunenrat und in der Vertreterversammlung. Der Landesposaunenwart war hauptamtlich tätig und führte die laufende Verwaltung der Posaunenmission und war für die Durchführung vielfältiger Aufgaben der Posaunenmission zuständig. Dazu gehörten zum Beispiel die Aus- und Fortbildung von Chorleitern und Chormitgliedern, Betreuung der örtlichen Chöre, Durchführung von Posaunentagen und anderen musikalischen Treffen. Seit Anfang der 1990iger Jahre hatte die Nordelbische Posaunenmission einen zweiten hauptamtlichen Posaunenwart.
Nach der Gründung bestand die Posaunenmission noch fort, ehe sie als Arbeitsbereich für Hamburg-Schleswig-Holstein im Posaunenwerk der Nordkirche aufging.
Der erste Landesobmann und Landesposaunenwart war Fritz Fliedner. Er gab das „Tedeum laudamus“ heraus, ein Begleitbuch für die Bläser zum Einheitsgesangbuch. Diakon Wilhelm Maaz löste Fritz Fliedner als ehrenamtlicher Posaunenwart ab.
Der erste Landesposaunentag nach dem Krieg fand 1957 in Rendsburg statt. Die Arbeit hatte sich inzwischen so sehr vergrößert, dass der nächste Landesposaunenwart Hans-Heinrich Oldsen 1962 hauptamtlich angestellt und seine Arbeit vom Amt des Landesobmannes getrennt wurde.
1970 wurde auf dem Koppelsberg bei Plön das Posaunenhaus eingeweiht, das die Landeskirche zur Verfügung gestellt hatte. Hier waren Büro, Arbeitsräume und Wohnung des Landesposaunenwartes untergebracht. 1972 wurde Landessuperintendent Joachim Heubach neuer Landesobmann und Diakon Johannes Oldsen wurde 4. Landesposaunenwart, wieder hauptamtlich.
1982 schlossen sich die evangelischen Posaunenmissionen Schleswig-Holsteins, Alt-Hamburgs und Harburgs zur Nordelbischen Posaunenmission (Hamburg-Schleswig-Holstein) zusammen. Landesobmann und Landesposaunenwart blieben weiterhin getrennte Ämter.
Der Landesobmann vertrat ehrenamtlich die Posaunenmission gegenüber der Nordelbischen Kirche und nach außen, er hatte den Vorsitz im Posaunenrat und in der Vertreterversammlung. Der Landesposaunenwart war hauptamtlich tätig und führte die laufende Verwaltung der Posaunenmission und war für die Durchführung vielfältiger Aufgaben der Posaunenmission zuständig. Dazu gehörten zum Beispiel die Aus- und Fortbildung von Chorleitern und Chormitgliedern, Betreuung der örtlichen Chöre, Durchführung von Posaunentagen und anderen musikalischen Treffen. Seit Anfang der 1990iger Jahre hatte die Nordelbische Posaunenmission einen zweiten hauptamtlichen Posaunenwart.
Nach der Gründung bestand die Posaunenmission noch fort, ehe sie als Arbeitsbereich für Hamburg-Schleswig-Holstein im Posaunenwerk der Nordkirche aufging.
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
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