A: Volkolt von Tann (Burgthann, Lkr. Nürnberg), Landrichter zu Sulzbach. S: Landgericht Sulzbach. E: Abt Marquard und der Konvent des Klosters Michelfeld. Betreff: Gerichtsbrief in der Klage des Wolfram vom Gnendleins (Hammergänlas, im Truppenübungsplatz Grafenwöhr) wegen des dritten Teils eines Erbes zu Hammergänlas, über den er einen Brief des Abtes und Konvents des Klosters Michelfeld vorzeigt. Vorbringen des Klägers: Er sei von Abt Marquard des Klosters Michelfeld mit Gewalt und ohne Recht seines Erbes "entwehrt und enterbt" worden. Nach Anhörung der Verantwortung des Abtes Überlassung der (gütlichen) Entscheidung des Streites an den kaiserlichen Landschreiber zu Sulzbach Hans von Hohenheim, die so lautet: 1) Man soll Wolfram den alten Brief Wort für Wort mit den Siegeln des Abtes und des Konvents erneuern;. 2) die Schäden, die beide Teile wegen des Streits erlitten haben, sollen gar und gänzlich ab sein;. 3) Wolfram und seine Erben sollen in Nutz und Gewere des Gutes nach Erbrecht sitzen, auch mag er sein Erbrecht versetzen und verkaufen mit Wort und Willen des Abtes;. 4) der Abt soll von dem Erbteil Zinsen und Gülten nehmen, wie es der Brief sagen wird, den er und der Konvent dem Wolfram geben wird;. 5) wenn der Abt eine gewöhnliche Steuer und einen Dienst auf seine anderen Güter legen sollte, sollen Wolfram und seine Erben von ihrem Erbteil geben und leiden wie die anderen armen Leute, die zum Kloster gehören.

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Staatsarchiv Amberg
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