Peter Knoll, sesshaft zu Beuren, etliche Tage im Gefängnis der Fürstin Elisabeth zu Nürtingen gef., weil er unter der Kelter zu Beuren gegen den dortigen Amtmann öffentlich böse Reden geführt hatte, woraus beim gemeinen Mann leicht Aufruhr und Bewegung, auch der Fürstin Elisabeth mancher Nachteil hätte entstehen können, jedoch, obschon er auch in Anbetracht seiner frühren Vergehen und Turmstrafen eigentlich dem Recht verfallen gewesen wäre, auf Fürbitten seiner Freunde abermals weiterer rechtlicher Strafverfolgung enthoben und freigelassen unter der Bedingung, solches nicht wieder zu tun, künftig ein gehorsamer Untertan zu sein, im Übertretungsfall aber sich auf Mahnung des Vogts zu Nürtingen oder seines Schultheißen im Turm zu Nürtingen zu stellen oder aus seinen Gütern 100 fl Poenfall zu zahlen, schwört U.