Werden. -Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor der Abtei Werden, bekundet, dass Abt Bernhard nach dem Tod des Ludwig Freiherrn von Münster, Herrn zu Surenburg und Langelage, ihn als den von dessen Witwe Freifrau von Münster geb. Freiin von Münchhausen und Vormünderin ihrer Kinder bestellten Lehnsträger zu Behuf derselben unmündigen Kinder mit dem Haus und Gut Geisbeck im Hochstift Münster und Kirchspiel Südkirchen sowie mit dem Gut Bensinck im Kirchspiel Nordkirchen zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Stephan Benedikt Dingerkus, Landgerichtsschreibers, und Bernhard Christian Arning, Kanzleiregistrators des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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