Erzbischof Wolfgang zu Mainz (erwählt und bestätigt) bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen für diesen selbst und für dessen Bruder Hans Walter sowie für dessen Vettern Hans Wolf, Bernolph und Schweickard von Gemmingen näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat.