Henrich Hughe in Altenberge erhebt beim Rat Klage ./. Johan Schmedes (Schmidts) und verlangt dessen Bestrafung, sowie Schadensersatz. Schmedes soll als Freigraf der Stadt Münster in einer Sache des Hughe einen falschen Richtschein besiegelt haben (Richtschein von 1538 liegt in Abschrift vor). Als Hughe das öffentlich behauptete, verklagte ihn Schmedes beim Freigericht in Arnsberg. Der dortige Freigraf Christoffer von Loen lädt 1547 den Hughe vor. Dieser blieb aus. Schmedes (.?.)einigte sich durch einen Eid und wurde durch Urteil von 1547 an seinen (.?.)en für unverletzt erklärt. Das Urteil spricht Thomas Blomeke, Bürgermeister zum Sundern (beglaubigte Abschrift liegt bei, ebenso Abschrift der Ladung). Nach Behauptung des Hughe ist der Eid falsch gewesen. Schmedes hat den Freistuhl zu Honhorst, Ksp. Altenberge.