Hofmeister Blicker von Landschad, Kanzler Thomas Dornberg und Engelhard von Neipperg, Ritter und Viztum zu Neustadt (Nuwenstat), entscheiden in der Streitsache zwischen Hans von Massenbach genannt Talacker (Teilacker) sowie Junker Jakob zu Lichtenberg, dass Jakob dem Hans nichts pflichtig ist. Hans hat persönlich geklagt und ausführlich dargelegt, wie drei seiner Knechte - darunter ein Knecht namens Hassewein (Hassenwin) - während einer Fehde gegen die Markgrafschaft Baden und andere in eine 25wöchige Gefangenschaft Jakobs geraten sind und für die dortige Kost Pferde und Harnisch veräußern mussten, wofür er nun Schadensersatz fordert. Jakobs Anwälte Hartmann Schilmann und Jakob Bermann wiesen ausführlich u. a. darauf hin, dass man die Knechte in Altorf (Altorff) für Feinde der Pfalz gehalten hätten, es zu mehrfachem Schriftverkehr diesbezüglich gekommen sei und die Knechte nur deshalb solange in Gefangenschaft verblieben wären, da Hans Teilacker sich geweigert hätte, drei Gulden für ihre Verköstigung zu zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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