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Die Salzburger (Berchtesgadener) Emigranten
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Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1524 "Georgia oder kurtze Nachricht von dem Christlichen Vorhaben der Königlich-Englischen Herren Commissarien zu Aufrichtung der neuen Colonie in Süd-Caralina in America, wie auch der in London sich befindenden Societät, so von Fortpflantzung der Erkäntniß Christi den Nahmen hat, Dreyhundert Protestantische Emigranten nach ermeltem Georgia aufzunehmen, ingleichen von den guten Conditionen dieser Aufnahm und denen bereits gemachten schönen Anstalten solche, so aus ihrem Vaterlande um der Religion willen Friedens-Schlußmäßig ausgehen und sich nach Georgia freywillig zu gehen gehöriger Orten angeben, dahin sicher zu bringen, unter Königlich Groß-Brittannischer Majestät und dero Parlament Allerhöchst und Hohen Gehehmhaltung, auch auf Verlangen Hoch-ermeldten Königlichen Herren Commissarien und der Hoch-Löblichen Societaet dem Druck überlassen. Franckfurth, Anno 1733."; Deduktion 1024 "Chur-Fürstlich Bayrisches Patent den Durchmarsch der Saltzburger Emigranten durch die Gerichter Wolffershausen, Rosenhan, Döltz, Marquardstein, Weylheim, Reichenhall, Traunstein, Schongau und Landsperg betreffend. De dato München den 5. Decembris 1731. Gedruckt zu Stadt am Hoff bey Johann Frantz Hanck."; Deduktion 1025 "Dictatum Ratisbonae die 13. Novembris 1731 per Chur-Sachsen. Vorstellungs-Schreiben an Ihro Römische Kayserliche Majestät etc. vom Corpore Evangelicorum sub dato Regensburg den 27. Octobris 1731 allerunterthänigst abgelassen, dermahligen Zustand vieler in Ertz-Bischöfflichen Saltzburgischen Landen zur Evangelischen Religion sich bekennender, an behöriger Emigrations-Freyheit aber wiederrechtlich verhinderter, auch sonsten sehr hart gedruckter Einwohner oder was mehr dahin einschlägt und die Reichs-Gesetze und Friedens-Schlüße dießfalls erfordern betreffende."; Deduktion 1026 "Ohngeändertes Hochfürstliches Saltzburgisches Patent das Saltzburgische Religions-Weesen betreffend, de dato 31. Octobris 1731."; Deduktion 1027 "Hochfürstliches Saltzburgisches Emigrations-Patent de dato 31. Octobris 1731. Stadt am Hoff gedruckt bey Johann Frantz Hanck."; Deduktion 1028 "Manifest worinn die Seditions-Facta und andere in grosser Menge verübte Insolentien der aufgestandenen Saltzburgischen Unterthanen in Gebürg dem Publico vorgelegt und diesem zu urtheilen überlassen wird, ob sie sich dadurch nicht aller in dem Westphälischen Friedens-Schluß denen Emigranten zu gutem stipulirten Beneficien verlustiget und selbst unwürdig gemacht haben? Gedruckt zu Stadt am Hoff bey Johann Frantz Hanck 1731."; Deduktion 1029 "Continuatio Manifesti den Bauern-Aufstand in dem Saltzburgischen Gebürg betreffend. Sammt denen seithero von ersagten rebellischen Unterthanen eingekommenen unterthänigsten Memorialien und darauf ergangenen gnädigsten General-Befahl. Gedruckt zu Stadt am Hoff bey Johann Frantz Hanck Anno 1732."; Deduktion 1030 "Dictatum Ratisbonae die 20. Februarii 1732 per Chur-Sachsen. An ein Hochlöbliches Corpus Evangelicorum zu Regenspurg unterthänig, gehorsam und hoch angelegenes Ersuchschreiben von Pfleger, Burgermeister und Räthen A.C. des Heiligen Reichs-Stadt Augspurg die hiesig Saltzburgische Emigranten-Sache betreffend. Mit beygeschlossener allerunterthänigster Anzeig, Klag und Bitte an Ihro Kayserliche Majestät und deren Adjuncto sub Lit. A."; Deduktion 1031 "Classis VI. Worinn unter andern die erstaunlichste gegen die höchste Persohn Seiner Hochfürstlichen Gnaden ausgestossene Injurien, Schänd- und Schmäh-Wort enthalten seynd [Salzburger Emigranten]. Gedruckt zu Stadt am Hoff bey Johann Frantz Hanck 1732."; Deduktion 1032 "An die Römisch-Kayserliche auch zu Hispanien, Hungarn und Böheim Königliche Majestät allerunterthänigste Anzeige, Klag und Bitte des Magistrats, theils Augustanae Confessionis contra den Catholisohen Magistrats, theil der Stadt Augspurg, um Erlassung einer allergnädigst geschärfften Verordnung und Rescripti Dehortatorii et Inhibitorii gedachten Catholischen Raths, theils gegen den Raths, theil Augustanae Confessionis occasione der Saltzburgischen, daselbst angekommenen Emigranten verübte und weiters zu besorgende Eigenmächtig- und Gewaltthätigkeiten betreffend. Samt einer umständlichen Specie Facti sub Lit. A. und deren Beylagen sub Num. 1. ad 32. inclusive."; Deduktion 1033 "Manifest Vordurch dem Publico die Ursachen (warumen die von löblicher Reichs-Stadt Kauffbeyren nach der auch löblichen Reichs-Stadt Kempten destinierte Saltzburger-Emigranten ihren Ruckmarsch nach ersagtem Kauffbeyren nemmen müssen) kund gethan und zugleich vermittelst Beyfügung deß wahrhafft und eygentlichen Hergangs der Sachen erwisen wird, daß man ab Seyten deß Hochfürstlichen Stiffts Kempten niemahlen intentioniert gewesen, denen Emigranten den Transitum zu verweigeren, sondern allein die Jura status zu conservieren. Mit Beylagen Nr. 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 13. und 14."; Deduktion 1034 "Dictatum Ratisbonae die 2. Julii 1732 per Chur-Sachsen. Ferneres Inhaesiv-Vorstellungs-Schreiben an Ihro Römische Kayserliche Majestät etc. vom Corpore Evangelicorum de dato 31. Maii 1732, cum adjunctis sub A., B., C. und D. abgelassen, das so bekandte Saltzburgisohe Emigrations-Wesen, in specie die dißfalls neulich sich angesponnene, aber auch Ertz-Bischöfflich-Saltsburgischer seits bald wiederum abrumpirte gütliche Handlung und wie inzwischen gegen die Emigranten mancherley Friedens-Schluß widriges Verfahren noch beständig fortdauert betreffende."; Deduktion 1035 "Dictatum Ratisbonae die 25. April 1732 per Chur-Sachsen. Fernerweites Schreiben an ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum von Bürgermeister und Rath des Heiligen Römischen Reichs-Stadt Memmingen de dato den 18. April 1732. Des Herrn Ertz-Bischoffs von Saltzburg Hochfürstlichen Gnaden besagter Statdt Memmingcn wegen in derselben oder ihrem Territorio recipirter Emigranten hinterlassenen Vermögens ertheilte Antwort, auch dießfalls an die Saltzburgische Gerichter ergangene Verfügung betreffend."; Deduktion 1036 "Legal- und unumstößlicher Geweiß derer, von denen in dem Hohen Ertz-Stifft Saltzburg im verwiechenen 1731. Jahr in gefängliche Hafft genommenen Rädlführern und andern Aufwieglern verübt höchst-sträfflichcn Mißhandlungen. Alles zu bessern Unterricht deß Publici mit unverwerflichen gerichtlichen Documentis und zum Theil derer Friedens-Störere selbst eigenen Bekanntnussen beleget. Sambt Beylagen à Num. ;. bis Num. LXI. inclusive. Gedruckt zu Stadt am Hof bey Johann Frantz Hanck seel. Wittib Anno 1732."; Deduktion 1037 "Extractus Cantzley-Protokolli de dato 3. und 5. Januar 1732 von der löblichen Reichs-Stadt Memmingen die Saltzburgische Emigranten betreffend."; Deduktion1038 "Dictatum Ratisbonae die 10. Januarii 1732 per Chur-Sachsen. Schreiben an ein Hochpreißlich Corpus Evangelicorum von Bürgermeisteren, Stadt Amman und Rath Augustanae Confessionis der Reichs-Stadt Kauffbeuren de dato 6. Januarii 1732. Die allda am 27. Decembris letzt abgewichenen 1731. Jahrs angelangte und meistentheils wiederum weiter transportirte gegen 800 Evangelische Saltzburger Emigranten so anders betreffend. Cum Adjunctis Lit. A usque K inclusive."; Deduktion 1039 "Willkommens-Gruß und Abschieds-Kuß. Das ist kurtze Valet- Rede, welche aus hertzlicher Liebe an einige Saltzburgische Emigranten Anno 1732 den 30. Januar kurtz vor ihrer Abreise an den Ort ihrer Zusammenkunfft unter freyem Himmel gehalten. Ein des Ministerii Augustanae Candidatus. Anno MDCC XXXII."; Deduktion 1040 "Punctirte Beantwortung des der hochfürstlichen Saltzburgischen Gesandschafft von dem Chur-Sächßischen Legations-Secretario den 28. Jenner letzthin zugestellten Pro Memoria."; Deduktion 1041 "Königlich-Preußisches Patent die An- und Aufnahm derer aus dem Ertz-Stifft Saltzburg emigrirenden Evangelischen Glaubens-Genossen in Ihro Königliche Majestät Lande betreffende, de dato Berlin den 2. Februar 1732. Regenspurg, gedruckt und zu finden bey Christian Gottlieb Seiffart."; Deduktion 1042 "Dictatum Ratisbonae die 9. April 1732 per Chur-Sachsen. Schreiben an ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum von Bügermeister und Rath des Heiligen Römischen Reichs-Stadt Memmingen de dato den 28. Martii 1732. Wie bis zu solcher Zeit zu verschiedenen mahlen daselbst angelangte Saltzburgische Emigranten aufgenommen und theils untergebracht, theils weiter befördert werden, auch besonders jener in ihrem Vater-Lande zurück gebliebenes specifice zugleich angegebenes Vermögen betreffende. Nebst Beylagen sub A., B. und C."; Deduktion 1043 "Dictatum Ratisbonae die 12. Februar 1732 per Chur-Sachsen. Inhaesiv-Vorstellungs-Schreiben an Ihro Römische Kayserliche Majestät etc. vom Corpore Evangelicorum unterm 26. Januarii 1732 allerunterthänigst abgelassen cum adjunctis sub A., B., C., B. et E., das Saltzburgische Emigrations-Wesen und wie solches Ertz-Bischöfflicher seits noch bey weiten nicht also eingerichtet werde, wie es die Reichs-Gesetze und Friedens-Schlüße erfordern, vielmehr denenselben die zeithero publicirte Hochfürstliche Patentes oder andere Verordungen diametraliter entgegen laufen, ja man die Leuthe zur härtesten und unbequemsten Winters-Zeit in grossen Hauffen aus dem Lande treibt und dergleichen mithin baldige gnungsame Remedur höchstnötig sey betreffend."; Deduktion 1044 "Dictatum Ratisbonae de 24. Septembris 1734 per Chur-Sachsen. Nochmahliges Inhaesiv-Vorstellungs-Schreiben an Ihro Römische Kayserliche Majestät vom Corpore Evangelicorum sub dato 4. Septembris 1734 in der Saltzburgischen Emigrations-Materie, daß nemlich sowohl die schon ehender klärlich demonstrirten Westphälische Friedens-Contraventiones Ertz-Stifft Saltzburgischer seits noch gar nicht reparirt worden, als auch dergleichen, wie aus verschiedenen angeführten Special-Fällen ohnwiedertreiblich erhellt, ferner sich ereignen. Mit Beylage sub sig. und Neben-Beylagen Lit. A. - O. ergangen."; Deduktion 1046 "Dictatum Ratisbonae de 23. Maji 1736 per Chur-Sachsen. Abermahliges noth-dringliches Vorstellungs-Schreiben an Ihre Römische Kayserliche Majestät etc. vom Corpore Evangelicorum in der Saltzburgischen Emigrations-Materie, sonderlich, daß so verschiedenen Emigranten bald unter diesen, bald unter jenen unstatthaften Praetexten die Kinder vorenthalten, zudem Gewissens- und Emigrations-Freyheit per indirectum nur immer mehr beklemmt und aufgehoben werden, sammt Beylagen sub und deren Neben-Beylagen von Lit. A. bis GG. abgelassen."
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.