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Johann Jacob Eisenbach bekennt sich, als Bevollmächtigter des Herrn Feit Frantzen Freiherrn von Reigersberg auf Randeck (Rondecken) zu dem eingerückten Lehnbrief des Grafen Friedrich Ludwig zu Nassau, Saarbrücken und Saarwerden, den dieser für Veit Frantz Freiherrn von Reigersberg auf Randeck (Rondecken) über die Lehen, die vorher die von Langelen, zuletzt Johann Eberhard von Langelen, zu Lehen getragen haben, ausgestellt hat, nämlich: das Lehen genannt 'der Marschalck' in der Gemarkung Schierstein, das ehedem Henrich von Gabsheim (Geispitz) innegehabt hat, durch Versäumnis des Grafen Adolph heimgefallen den von Langelen zu Lehen gegeben wurde, ferner Güter zu Erbach, die vordem Adam Schlump von Winterheim (Winternheimb) zu Lehen getragen hat. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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