Search results
  • -10 of 814

Johan, Bischof zu Münster und Herzog in Beyeren, gestattet mit Zustimmung des Domkapitels auf die Bitte von Prior und Konvent zu Bentlage, die ohne seine und des Kapitels Einwilligung keine Erbe und Güter bezahlen ("Gelden") dürfen, und auf die Bitte Lamberts van Langhen, Lamberts Sohn, als des Verkäufers, den ausweislich der mit Anfang und Schluß eingerückten Kaufurkunde von 1459 August 17 geschehenen Ankauf des Erbes Nedercravelt "op der Emese", belastet nur mit Kirchrecht, Gogrevenrecht, "Holtkorn" und seinen alten Abgaben, zu so langem Besitz als Prior und Konvent "in guden leven und reformacien na erer regulen" leben und das Erbe selbst gebrauchen und es nicht zu Pacht austun. op sunte Gereons und Viktors dahge

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...