Erasmus von der Hawben stellt in Gegenwart gen. Zeugen in seinem Testament auf: Er soll zu Worms in St. Johann bei seiner Ehefrau bestattet werden, Gesang und Messen sollen nach Meinung seines Schwagers Hanns Eytell v. Newhausen gehalten werden; aus seiner Habe soll Hanns Eytell v. N. 20 Malter Korn und 1 Fuder Wein kaufen zur Austeilung an Hausarme und für 10 fl rh "schlecht inländisch Tuch", ebenfalls für Arme; seinen Brüdern und Schwestern hinterläßt er, obwohl sie ihn in seiner Not verlassen und seiner verst. Ehefrau Leid zugefügt haben, 50 fl rh; für seinen gesamten übrigen Besitz setzt er als Universalerben seine Töchter Margreth und Susanna Hester aus seiner Ehe mit verst. Rosilga v. Newheusen ein; sterben seine beiden Töchter ohne leibliche Erben, so sollen an Hanns Eytell v. N. seine Kleider, goldene Ketten, Ringe, Kleinod, Barschaft, Schulden und alle seine fahrende Habe und Güter fallen, die er in seinem Leben erworben hat; sein väterliches und mütterliches Erbe soll je zur Hälfte an Hanns Eytel v. N. und an seinen Schwager Lienhart v. Nippemburg, Sohn des Sebastian v. Nippemburg, fallen; Hanns Eytell v. N. soll seine Töchter bei sich aufnehmen wie seine eigenen und ihr Vogt und Vormund sein(Eigenhändige Unterschrift des A.: "Erasmus von der Hauben protestor manu propria")

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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