Abt Geldolf von Brauweiler bestätigt die von dem Abte Bertolf angeordnete Verteilung des Sellandes (sellant) des Hofes Keuenheim (Kaiffenheim) unter die Hofeshörigen, wonach dieselben 4 Talente, 8 Solidi und 11 Müdden (modius) Weizen sowie ebensoviel Roggen jährlich und die sonstigen Abgaben von Lebenden und bei Sterbefällen dem Abte oder dessen Sendboten direkt unterrichten, von allen Verpflichtungen gegen die Schultheißen (villicus) jedoch dabei befreit sind, auch nicht bei dem Bedine sondern nur bei den drei großen Gedingen (den legitimis placitis) in Klotten zu erscheinen haben. Mit dem abteilichen Siegel.