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Kaiser Heinrich [III.] verleiht dem Kloster Metten einen dreitägigen Jahrmarkt in dem Dorf daselbst zu Pfingsten und zu Michaeli mit Zoll, Bann und Gerichtsbarkeit.;. S: Kaiser Heinrich [III.]
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Kaiser Heinrich [III.] verleiht dem Kloster Metten einen dreitägigen Jahrmarkt in dem Dorf daselbst zu Pfingsten und zu Michaeli mit Zoll, Bann und Gerichtsbarkeit.;. S: Kaiser Heinrich [III.]
Kloster Metten Urkunden, BayHStA, Kloster Metten Urkunden 14
Kaiserselekt Nr. 376
XIV 23/6 [blau]
XII 22/1
Kloster Metten Urkunden
Kloster Metten Urkunden >> Urkunden
1051 August 16
Kloster Metten Urkunden
Perg.
Urkunden
lat
Besiegelung/Beglaubigung: S durchgedrückt
Überlieferung: Ausf.
Sprache: lat.
Ausstellungsort: Passau
Literatur: MG DD, H III, 376 Nr. 275; MB 11, 440 Nr. 14; MB XXIXa Nr. 376, S. 376 RB I, 86
Vermerke: Monogramm
Originaldatierung: Data XVII kalendas septembris, indictione IV ... anno domini Heinrici tercii regis secundi imperatoris ordinationis eius XXLV, regni vero XIII, imperii V ...
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.