Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Nikolaus "Gerberwyler" [= Gebweiler?], Schreiber zu Rixingen, auf Lebtag in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, Nikolaus' Güter im Amt Lützelstein in zukünftigen Angelegenheiten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute in der Landvogtei im Elsass und zu Lützelstein um Beachtung an. Für den Schirm soll Nikolaus jährlich zu Martini [11.11.] 1 Gulden Schirmgeld nach Lützelstein geben.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Nikolaus "Gerberwyler" [= Gebweiler?], Schreiber zu Rixingen, auf Lebtag in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, Nikolaus' Güter im Amt Lützelstein in zukünftigen Angelegenheiten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute in der Landvogtei im Elsass und zu Lützelstein um Beachtung an. Für den Schirm soll Nikolaus jährlich zu Martini [11.11.] 1 Gulden Schirmgeld nach Lützelstein geben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 310
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1481 November 12 (uff montag nach sant Martins tag)
fol. 162r-162v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Wie Nicolaus Gerberwyler sin leben lang inn unnßern schirm genommen ist".
Gerberwyler, Nikolaus; Schreiber zu Rixingen, erw. 1481
Gebweiler, Dep. Haut-Rhin [F]
Lützelstein = La Petite-Pierre, Dep. Bas-Rhin [F]
Rixingen = Réchicourt-le-Château, Dep. Moselle [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:13 MESZ
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