Altman Kemnater, Landrichter zu Sultzbach, gibt dem Abt Georg und dem Gotteshaus zu Chastell (Vertreter H. Dietrich Stetzman, Kellner daselbst, Brief über das Urteil des Landgerichts, in dem die 2. Klage des Eberhart Mistelbeck auf den Hof zu Getzendorff(1) abgewiesen wird, den vormals die Hayntaler innehatten und der seit mehr als 80 Jahren von seiner Familie zu Lehen gehe. Das Gotteshaus hatte diesen Hof zu freiem Eigen gekauft und bereits Gewere ersessen. Landgerichtssiegel.

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Staatsarchiv Amberg