Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt durch seinen Hofmeister und seine Räte mit Kaspar Orlenhaupt einen Vertrag, dass dieser dem Pfalzgrafen und seinen Erben die Vogtei zu Nackenheim, woran sie beide Gerechtigkeiten gehabt hatten, nun mit aller anhängenden Gerechtigkeit als Eigentum überstellt und dafür Währschaft versprechen will. Die Vogtei hatte Kaspar von Anna von Nackenheim, Klosterfrau zu den Weißen Frauen zu Mainz, und Katharina von Nackenheim, Klosterfrau zu Rosenthal, Erbinnen des Hans von Nackenheim (+), erworben. Im Gegenzug verspricht der Pfalzgraf, dass er Kaspar ein Lehen jenseits des Rheins im Wert von etwa 10 bis 12 Gulden jährlichen Ertrags leihen wolle, sobald ein solches ledig werden würde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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