Kaspar Glöckler, Landrichter in Ober- und Niederschwaben, befiehlt dem Landgerichtsknecht Hans Schilcher, Bürger zu Memmingen, für den Juden Simon von Günzburg die Anleite [Einsetzung in die Güter] der vollständigen Habe des durch das Landgericht Schwaben geächeteten Ulrich Braun, Äschenmüllers zu Silheim, durchzuführen, um die Schulden des Braun zu tilgen. Dieses Urteil soll auch Brauns Obrigkeit [den Krafft] verkündet werden.