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Johann Philipp von Warsberg reversiert dem Erzbischof Philipp Christof von Trier die laut inseriertem Lehnbrief erfolgte Belehnung mit den heimgefallenen Burglehen zu Montabaur und Molsberg, bestehend in 10 Gulden aus der Kellerei Montabaur, Haus und Hof innerhalb der äußersten Mauer zu Molsberg, einem Gütchen und dem Kirchsatz zu Hundsangen und benannten Ländereien zu Molsberg, wie diese von den Hoest (Hoenstein) von Molsberg heimgefallen und früher Dietrich von Diez verliehen waren. Siegler: Aussteller und Lothar Friedrich Mohr von Wald, kurtrierischer Hof- und Stallmeister.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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