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Urteilsbrief des Jos Stüdlin, Bürgers zu Memmingen, und Ulrich Lükirchers, Stadtammann daselbst, mit Hans Dietmar, Bürger zu Memmingen, Schiedsleute der Gertrud von Landau, geb. v. Randegg, Witwe des Konrad von Landau, und ihres Sohnes Eberhard, sowie des Hans Öttlistette und Anthoni Amman, beide Bürger zu Memmingen, als Schiedsleute Abt Martins von Kloster Rot betreffend die Lehensherrschaft über das Gut Kardorf. Am St. Valentinstag (14. Februar) hatte Abt Martin durch Hans Rupp, Bürger zu Memmingen, Klage eingereicht, daß das Gut zu Kardorf, aus dem ihm jährlich Zins zusteht, das in seinem Gericht, Zwing und Bann gelegen ist und dessen Lehenshoheit ihm zusteht, von den Landau widerrechtlich zu Lehen gegeben worden sei. Ortlieb Seng, Bürger zu Memmingen, als Anwalt derer von Landau behauptete, daß die Lehenshoheit seit jeher ihnen zustehe, bis durch Abt Martin ein Bauer darauf gesetzt würde. Das Gericht hatte beschlossen, darüber Zeugen zu vernehmen und darauf sein Urteil zu fällen.-Nach dem neuerlichen Zusammentritt des Gerichts entscheidet dieses zu Gunsten derer von Landau, daß sie das Gut, auf dem Jos Mangler sitzt, nach Belieben besetzen und entsetzen können unbeschadet der Abgabe an Kloster Rot. Besiegelt von Jos Stüdlin, Ulrich Lükircher und Anthoni Amman. 1438, am Sonntag als man singet in der Kirchen in der Fasten Judica. Orig. Perg., dazu Kopie Papier, 3 S. fehlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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