Abt Dietrich von Bredelar erwirbt, nachdem er von Ritter Ludolf von Horhusen einen Hof in Horhusen [Niedermasberg] erkauft, auch das Obereigentumsrecht von dessen Lehnsherren, dem Abt von Corvey. Jedoch steht dessen Stift das Recht der Wiederlöse für 82 Mark Silber zu.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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