Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er dem Dekan und Domkapitel zu Straßburg zahlreiche Urkunden, die seinen natürlichen Söhnen Friedrich und Ludwig zustehen, zur Verwahrung überantwortet und einen Reversbrief des Domkapitels empfangen hat. Dergleichen haben sie von der Mutter Klara Tott (Dettin) einige Urkunden entgegengenommen, wobei diese ihnen in einer Verschreibung Schadloshaltung versichert hat. Kurfürst Friedrich versichert, dass er Dekan und Kapitel ebenso gutwillig schadlos halten will, die Artikel der Reversbriefe, die Dekan und Kapitel gegenüber ihm und Klara ausgestellt haben, davon jedoch unberührt bleiben sollen.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er dem Dekan und Domkapitel zu Straßburg zahlreiche Urkunden, die seinen natürlichen Söhnen Friedrich und Ludwig zustehen, zur Verwahrung überantwortet und einen Reversbrief des Domkapitels empfangen hat. Dergleichen haben sie von der Mutter Klara Tott (Dettin) einige Urkunden entgegengenommen, wobei diese ihnen in einer Verschreibung Schadloshaltung versichert hat. Kurfürst Friedrich versichert, dass er Dekan und Kapitel ebenso gutwillig schadlos halten will, die Artikel der Reversbriefe, die Dekan und Kapitel gegenüber ihm und Klara ausgestellt haben, davon jedoch unberührt bleiben sollen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 75
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1470 Oktober 31 (uff aller heiligen abent)
fol. 60r [alt: 43r]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Ein schadloßbrieff, den myne gnediger herre pfalczgrave dechan und capittel der hohenstiefft zu Straßpurg geben hat antreffen die brieff so hinder sie gelegt sint". Vgl. die genannten Urkunden ab: GLAK 67 Nr. 814, fol. 57v-58r [alt: 40v-41r].
Bayern, Friedrich von; Sohn Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz, Kanoniker zu Speyer und Worms, ca. 1460-1474
Straßburg = Strasbourg, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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