Philipp Schenck von Schweinsberg (-bergk), Dekan des Stifts Fulda, Propst [zu Allendorf], an Johann Friedrich Herzog zu Sachsen, des Heiligen Römischen Reichs Erzmarschall und Kurfürst, Landgrafen in Thüringen (Do-) und Markgrafen zu Meißen: der Kurfürst wird sich an die schriftliche Mitteilung Philipps erinnern, als dieser vom verstorbenen Abt Hartmann auf die Propstei Allendorf (-dorff) bei Salzungen präsentiert worden war und tatsächlich davon Besitz ergriffen hatte; des Kurfürsten verstorbener Vater hatte ihn - nach seiner Erinnerung in Anwesenheit des jetzigen Kurfürsten - in Schutz und Schirm genommen. Er hat die Propstei mit z.T. eigenen Mitteln merklich gebessert; Johann, erwählter und bestätigter Abt des Stifts Fulda, Erzkanzler der römischen Kaiserin, hat ihn in dieser Propstei bestätigt. Nun hat er erfahren, daß Dritte im Namen des Kurfürsten Propstei und Kloster an sich bringen wollen. Er bittet daher den Kurfürsten, ihn nach dem Herkommen im ungestörten Besitz der Propstei zu schützen und zu schirmen, solange niemand ein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorlegen kann. Philipp Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen (Catzen-) etc., hat sich beim Kurfürsten schriftlich dafür verwendet. Der Aussteller hat aber weder darauf noch auf ein eigenes Schreiben Antwort vom Kurfürsten erlangt. Da er nicht zu dem Seinen hat kommen können, ist ihm daraus großer Schade entstanden. Er bittet den Kurfürsten daher nochmals, ihn gemäß dem alten Herkommen in der Propstei zu schützen und zu schirmen und die Amtleute in Salzungen und Eisenach (Ey-) entsprechend anzuweisen. Bitte um Antwort mit dem Überbringer des Briefes. Der Aussteller ist bereit, persönlich an einem beliebigen Ort und zu beliebiger Zeit vor dem Kurfürsten zu erscheinen.