Graf Arnold von Bentheim entsagt seinem Recht am Schwartzenbergeshoff im Kirchspiel Wadersloh, welchen Adrian Wendt dem Adrian von Ense verkauft hatte, wofür Wendt dem Grafen den Hof zum Buxell in der Herrschaft Rheda zu Lehen auftragen soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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