Bartholomäus Gregg, Bürger zu Ulm und vom Rat der Stadt bestellter Vormund der Kinder des verstorbenen Johann Schmid des Jungen und seiner Ehefrau Ursula, Tochter des verstorbenen Johann Kempter, Johann und Anna bekennt, dass vor Zeiten Dorothea, die Ehefrau des verstorbenen Johann Schmid des Alten, zu ihren Lebzeiten mit Zustimmung ihres Sohnes Johann Schmid des Jungen und seiner Ehefrau Ursula eine ewige Messe an einem Altar im Ulmer Münster gestiftet hat. Aufgrund des raschen Todes der beteiligten Personen wurde diese Stiftung damals aber nicht beurkundet. Dies holt nun Bartholomäus Gregg im Auftrag des Rates als Vormund der hinterlassenen Enkel bzw. Kinder der Stifter nach. Er listet die von Dorothea Schmid für die Messe geschenkten Güter und Einkünfte auf und erlässt Vorschriften über den Zeitpunkt, zu dem die Messe täglich gehalten werden soll. Auch bestimmt er die Art und Weise, wie sie gefeiert werden soll. Außerdem bittet er den Konstanzer Bischof Albrecht [Blarer] und seinen Generalvikar um Bestätigung der Stiftung.