Anna Rüsching von Rüttlingen quittiert dem Kloster Allerheiligen über 12 Gulden rheinisch, die ihr das Kloster durch Vermittlung der gemeinen Ritterschaft der Vereinigung in Ortenau aus Anlaß ihres durch die Aufhebung der Klause zu Oberdorf erzwungenen Austritt aus derselben hatte auszahlen lassen.