Johannes, Pfarrer in Ostinchusen, stiftet zu seinem Seelenheil Propst und Konvent des Klosters Marsberg eine Rente (pensionem sive censum) von drei Mark Marsberger Währung aus außerhalb Horhusen gelegenen Grundstücken (agris), die Adelheid gen. Leven gehören, ferner aus einem am Friedhof gelegenen Haus (domo), das früher Heinrich Textor gehört hat, aus einem Haus (domo), das früher Heinrich gen. Oltplengers gehört hat; aus einem Haus (domo), das Johannes Gerberti bewohnt, aus dem Haus (domo) des Johannes Wicgers, aus dem Haus (domo), in dem die Witwe des Siegfried Hartleves wohnt, und aus dem Haus (domo) des Heinrich gen. Jachines. Diese Einkünfte liefert Hermann von Roden dem Pfarrer. Dieser bestimmt, daß ihm Propst und Konvent oder der Almosenmeister (magister karitatum) von der Rente jährlich auf Allerheiligen zwei Mark, auf St. Walburgis (1. Mai) eine Mark auf Lebenszeit auszahlen sollen, nach seinem Tod aber die Rente zur Hälfte den Nonnen (monialibus) Grethe und Elisabeth gen. de Rivo in Schaken (Scaken) bis zu deren Lebensende jeweils zu Martini ausgezahlt werden solle. Bleibt eine von beiden übrig, soll sie nur neun Schillinge erhalten. Zeugen: Thomas von Benninchusen, Rektor an St. Marien zur Wiese (in Soest), und Johannes gen. Provedebeckere, beide Priester. Siegel des Ausstellers angekündigt. Datum anno Domini MCCCXXXVIII in octava Petri et Pauli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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