Kameralamt Tettnang (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125/27 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen >> Kameralämter (bis 1922 bestehende)
(1728-) 1810 - 1922 (1948)
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Das Kameralamt Tettnang bestand von 1810 bis 1922.
Soweit zuverlässig feststellbar, traten in der Organisation des Kameralamts Tettnang folgende Änderungen ein:
Gemäß einer Verfügung vom 03.01.1811 (Organisationsakten) sind die Distrikte Langenargen, Oberdorf und Unterschussental sowie die Herrschaft Neuravensburg dem Kameralamt Mengen zugewiesen worden, während die Ämter Bodnegg und Eschach dem Kameralamt Tettnang zugeteilt wurden.
Durch Verordnung vom 06.06.1819 (Württ. Reg.Bl. von 1819, Seite 293 - 304) hat das Kameralamt Tettnang die Forst- und Jagdgefälle des Reviers Tettnang übernommen.
Laut Verfügung des Finanzministeriums vom 19.06.1835 (Württ. Reg.Bl. von 1835, Seite 251 ff.) wurden die mit der Herrschaft Weißenau erworbenen Besitzungen und Gefälle, welche im Kameralamtsbezirk Tettnang gelegen waren, diesem Kameralamt zugeteilt.
Gemäß Verfügung des Finanzministeriums vom 22.06.1838 (Württ. Reg.Bl. von 1838, Seite 353 - 355) hat das Kameralamt Tettnang
1.) übernommen: Von dem aufgelösten Kameralamt Friedrichshafen die nachstehenden Gemeinden des Oberamts Tettnang: Ailingen mit 9 Parzellen, Hirschlatt mit 7 Parzellen, Berg mit 21 Parzellen, Langenargen, Eriskirch mit 3 Parzellen, Oberdorf mit 18 Parzellen, Ettenkirch mit 27 Parzellen, Oberteuringen mit 15 Parzellen, Friedrichshafen, Taldorf mit 25 Parzellen sowie das Forstrevier Hirschlatt
2.) abgetreten: An das Kameralamt Weingarten die nachstehenden Gemeinden des Oberamts Ravensburg: Bodnegg mit 100 Parzellen, Eschach mit 32 Parzellen, darunter Weißenau sowie das Forstrevier Weißenau.
Durch Dekret vom 06.03.1843 (Württ. Reg.Bl. von 1843, Seite 225) hat das Kameralamt Tettnang an das Kameralamt Altdorf die Gemeinde Taldorf mit Parzellen - darunter Erbenweiler - abgetreten.
Weitere organisatorische Veränderungen des Kameralamtsbezirks sind aus den Akten in der Rubrik "Amtsstellen" zu ersehen.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 488 Akten und 20 Bände = 9,0 laufende Meter.
Aus dem durchgearbeiteten Aktenbestand des Kameralamts wurden Akten bayerischer Provenienz, der Organisationskommission, des Rentamts Weißenau sowie der Kameralämter Friedrichshafen, Wangen und Waldsee ausgehoben, während hauptsächlich bei den Bauakten verschiedentlich Vorakten des Kameralamts Friedrichshafen und des Bezirksbauamts Ravensburg belassen wurden. Die Akten des Liquidationskommissars Her sind im Anhang des Repertoriums besonders verzeichnet.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 87 geführt. Das Findbuch erstellte Karl Lenth im Jahr 1952. Der Bestand umfasste zu diesem Zeitpunkt die Bestellnummern 1 - 418.
Aus der Akzession 1/1975 (Bestand Staatliches Liegenschaftsamt Ravensburg, Wü 127/5) wurden die Bestellnummern 419 - 477 zum Bestand Wü 125/27 T 1 hinzugefügt.
Von August bis September 2008 gab Maria Hirtreiter die zuvor nur handschriftlich vorliegenden Titelaufnahmen aus dem Jahr 1952 und die Titelaufnahmen aus dem Ablieferungsverzeichnis der Akzession 1/1975 in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch fügte den Nachtrag in die Klassifikation des alten Findbuches ein, führte die Indizierung und abschließende Kontrollarbeiten durch.
Die Zitierweise des Bestandeslautet:
Wü 125/27 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Behördengeschichte
Das Kameralamt Tettnang bestand von 1810 bis 1922.
Soweit zuverlässig feststellbar, traten in der Organisation des Kameralamts Tettnang folgende Änderungen ein:
Gemäß einer Verfügung vom 03.01.1811 (Organisationsakten) sind die Distrikte Langenargen, Oberdorf und Unterschussental sowie die Herrschaft Neuravensburg dem Kameralamt Mengen zugewiesen worden, während die Ämter Bodnegg und Eschach dem Kameralamt Tettnang zugeteilt wurden.
Durch Verordnung vom 06.06.1819 (Württ. Reg.Bl. von 1819, Seite 293 - 304) hat das Kameralamt Tettnang die Forst- und Jagdgefälle des Reviers Tettnang übernommen.
Laut Verfügung des Finanzministeriums vom 19.06.1835 (Württ. Reg.Bl. von 1835, Seite 251 ff.) wurden die mit der Herrschaft Weißenau erworbenen Besitzungen und Gefälle, welche im Kameralamtsbezirk Tettnang gelegen waren, diesem Kameralamt zugeteilt.
Gemäß Verfügung des Finanzministeriums vom 22.06.1838 (Württ. Reg.Bl. von 1838, Seite 353 - 355) hat das Kameralamt Tettnang
1.) übernommen: Von dem aufgelösten Kameralamt Friedrichshafen die nachstehenden Gemeinden des Oberamts Tettnang: Ailingen mit 9 Parzellen, Hirschlatt mit 7 Parzellen, Berg mit 21 Parzellen, Langenargen, Eriskirch mit 3 Parzellen, Oberdorf mit 18 Parzellen, Ettenkirch mit 27 Parzellen, Oberteuringen mit 15 Parzellen, Friedrichshafen, Taldorf mit 25 Parzellen sowie das Forstrevier Hirschlatt
2.) abgetreten: An das Kameralamt Weingarten die nachstehenden Gemeinden des Oberamts Ravensburg: Bodnegg mit 100 Parzellen, Eschach mit 32 Parzellen, darunter Weißenau sowie das Forstrevier Weißenau.
Durch Dekret vom 06.03.1843 (Württ. Reg.Bl. von 1843, Seite 225) hat das Kameralamt Tettnang an das Kameralamt Altdorf die Gemeinde Taldorf mit Parzellen - darunter Erbenweiler - abgetreten.
Weitere organisatorische Veränderungen des Kameralamtsbezirks sind aus den Akten in der Rubrik "Amtsstellen" zu ersehen.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 488 Akten und 20 Bände = 9,0 laufende Meter.
Aus dem durchgearbeiteten Aktenbestand des Kameralamts wurden Akten bayerischer Provenienz, der Organisationskommission, des Rentamts Weißenau sowie der Kameralämter Friedrichshafen, Wangen und Waldsee ausgehoben, während hauptsächlich bei den Bauakten verschiedentlich Vorakten des Kameralamts Friedrichshafen und des Bezirksbauamts Ravensburg belassen wurden. Die Akten des Liquidationskommissars Her sind im Anhang des Repertoriums besonders verzeichnet.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 87 geführt. Das Findbuch erstellte Karl Lenth im Jahr 1952. Der Bestand umfasste zu diesem Zeitpunkt die Bestellnummern 1 - 418.
Aus der Akzession 1/1975 (Bestand Staatliches Liegenschaftsamt Ravensburg, Wü 127/5) wurden die Bestellnummern 419 - 477 zum Bestand Wü 125/27 T 1 hinzugefügt.
Von August bis September 2008 gab Maria Hirtreiter die zuvor nur handschriftlich vorliegenden Titelaufnahmen aus dem Jahr 1952 und die Titelaufnahmen aus dem Ablieferungsverzeichnis der Akzession 1/1975 in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch fügte den Nachtrag in die Klassifikation des alten Findbuches ein, führte die Indizierung und abschließende Kontrollarbeiten durch.
Die Zitierweise des Bestandeslautet:
Wü 125/27 T 1 Nr. [Bestellnummer]
488 Akten, 20 Bände (9,0 lfd.m)
Bestand
Tettnang FN; Kameralamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ