Der Schultheiß Bernhen, die Dorfmeister Wendel Schneider, Klaus Mosler und Andreas (Endris) Peter sowie die Schöffen Veltin Rode, Henn Schneider, Wendel Schneider, Peter Seppell, Klaus Mosler, Andreas (Endris) Peter, Diebolt Stebelmann, Jeck Feisolt (Fyßolt), Veltin Boltzel, Hans Schneider und Henn Mönch (Monchhenn) sowie die ganze Gemeinde zu Kallstadt im Wormser Bistum beschließen mit Einwilligung durch Rektor, Doktor, Lizentiaten und Meister des Studiums zu Heidelberg als Lehnsherrn und Pastor ihrer Pfarrei zu Pfeffingen, durch ihren Kaplan von St. Alban zu Kallstadt und mit Willen und Einwilligung Bischof Johanns von Womrs, bei sich eine Pfarrei zu errichten und dafür die Kapelle St. Alban als Pfarrkirche zu nutzen, da diese groß genug ist, ein Begräbnisplatz und Raum für einen Kirchhof bietet. Dies begründen sie mit der Notwendigkeit, dass der Kirchgang nach Pfeffingen ihnen vielerlei Kummer und Beschwernis bereitet hat, insbesondere bei schlechtem Wetter oder für Alte, Kranke und Schwangere und bei der Taufe junger Kinder, sodass etliche Personen nicht mehr zur Kirche kommen konnten. Zur Ausstattung des Pfarrers erneuern sie die Renten, Zinsen und Gülten der Kapelle St. Alban und ergänzen diese. Es folgen detaillierte Auflistungen der erneuerten und zusätzlichen Einkünfte unter Nennung der Abgaben und woher diese stammen. Dabei werden Wein-, Korn,- und Geldzinsen genannt, teilweise als Bodenzins, was unter anderem vom Schütz zu Kallstadt, den Kirchengeschworenen, Weingärten und Wiesen, dem Propst von Kaiserslauternder Bruderschaft zu Kallstadt ausgeht. Hinzu kommen ein Drittel des kleinen Zehtnen zu Kallstadt über geschätzt 4 Gulden, wovon jedoch das Bündel (die Mandel) für die Pastoren ausgenommen sind, 4 Gulden vom Backhaus und eine Priesterwohnung. Dies alles erstreckt sich auf 40 Gulden oder mehr, wozu sich Schultheiß, Schöffen und Gemeinde zu Kallstadt verpflichten, diese auszurichten und eventuell wegfallende Posten adäquat zu erstzen, ohne dass der Kirche zu Pfeffingen und deren Lehnsherrn Kosten oder Schaden entstünde. Zur Besiegelung bitten sie Kurfürst Philipp von der Pfalz hinzu, der seine Einwilligung erteilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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